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   BGH, 24.04.1963 - 3 StR 11/63   

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https://dejure.org/1963,6922
BGH, 24.04.1963 - 3 StR 11/63 (https://dejure.org/1963,6922)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1963 - 3 StR 11/63 (https://dejure.org/1963,6922)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1963 - 3 StR 11/63 (https://dejure.org/1963,6922)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 24.04.1963 - 3 StR 11/63
    Der Bundesgerichtshof hat in BGHSt 8, 205, 212 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55] des näheren dargelegt, daß der Tatbegriff des § 40 StGB ("Begehung" der Straftat) nicht nur den eigentlichen Tatvorgang und ihm folgende Nachakte wie Sicherungs- und Bergungsmaßnahmen, sondern auch Vorbereitungshandlungen umfaßt, vorausgesetzt, daß diese die spätere Tat irgendwie gefördert haben.

    Auch das Kraftrad, das im Falle BGHSt 8, 205 - nur zum Auskundschaften, nicht zum Diebstahl selbst - benutzt wurde, war sicherlich im freien Handel erworben.

  • RG, 11.05.1931 - III 151/31

    Zur Frage der Beschränkbarkeit der Rechtsmittel.

    Auszug aus BGH, 24.04.1963 - 3 StR 11/63
    Ein Rechtsmittel kann auf einen Teil der Entscheidung beschränkt werden, soweit nach Lage des Falles der angefochtene Teil selbständiger rechtlicher Prüfung und Beurteilung zugänglich und ein Eingehen auf den anderen Teil nicht notwendig ist (RGSt 58, 238, 239; 65, 296; BGHSt 5, 252, 253 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 572/53]; BGH 3 StR 53/60 vom 6. März 1961, insoweit in BGHSt 15, 399 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1963 - 3 StR 11/63
    Ein Rechtsmittel kann auf einen Teil der Entscheidung beschränkt werden, soweit nach Lage des Falles der angefochtene Teil selbständiger rechtlicher Prüfung und Beurteilung zugänglich und ein Eingehen auf den anderen Teil nicht notwendig ist (RGSt 58, 238, 239; 65, 296; BGHSt 5, 252, 253 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 572/53]; BGH 3 StR 53/60 vom 6. März 1961, insoweit in BGHSt 15, 399 nicht abgedruckt).
  • BGH, 06.03.1961 - 3 StR 53/60
    Auszug aus BGH, 24.04.1963 - 3 StR 11/63
    Ein Rechtsmittel kann auf einen Teil der Entscheidung beschränkt werden, soweit nach Lage des Falles der angefochtene Teil selbständiger rechtlicher Prüfung und Beurteilung zugänglich und ein Eingehen auf den anderen Teil nicht notwendig ist (RGSt 58, 238, 239; 65, 296; BGHSt 5, 252, 253 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 572/53]; BGH 3 StR 53/60 vom 6. März 1961, insoweit in BGHSt 15, 399 nicht abgedruckt).
  • RG, 03.07.1924 - III 528/24

    Kann die sachliche Urteilsanfechtung auf die neben einer Freiheitsstrafe als

    Auszug aus BGH, 24.04.1963 - 3 StR 11/63
    Ein Rechtsmittel kann auf einen Teil der Entscheidung beschränkt werden, soweit nach Lage des Falles der angefochtene Teil selbständiger rechtlicher Prüfung und Beurteilung zugänglich und ein Eingehen auf den anderen Teil nicht notwendig ist (RGSt 58, 238, 239; 65, 296; BGHSt 5, 252, 253 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 572/53]; BGH 3 StR 53/60 vom 6. März 1961, insoweit in BGHSt 15, 399 nicht abgedruckt).
  • BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65

    Anwendung einer neuen Gesetzesvorschrift im Strafrecht wegen Herabsetzung des

    Notwendige Voraussetzung der Einziehung ist nur, daß der Täter eine der Straftaten nach den §§ 89 bis 97 StGB begangen, d.h. vollendet oder versucht hat und daß ihm die Gegenstände mindestens zur Vorbereitung und Unterstützung dieser strafbaren staatsgefährdenden Tätigkeit gedient haben (Urteile des Bundesgerichtshofs 3 StR 15/60 vom 13. Mai 1960, 3 StR 3/63 vom 20. März 1963 und 3 StR 11/63 vom 24. April 1963 im Anschluß an die für den rechtsähnlichen Fall des § 40 StGB maßgebende Entscheidung BGHSt 8, 205, 212 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]/213).
  • BGH, 22.06.1966 - 3 StR 6/66

    Strafbarkeit der Tätigkeit für verbotene Parteien wie der Kommunistischen Partei

    Der Tatbegriff in § 86 Abs. 1 StGB ist entsprechend dem Wortlaut sowie dem Zweck dieser Vorschrift in demselben Sinne auszulegen (vgl. BGH 3 StR 3/63 vom 20. März 1963 und 3 StR 11/63 vom 24. April 1963).
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